Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Wunnibald Adlerauge – BFH vom 2.4.2018 – Az. c 686 vY 2929/10
Der Gesellschafter Dimitri Schubert einer erst noch zu gründenden GmbH (Wunnibald Adlerauge Theater Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Dimitri Schubert kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Wunnibald Adlerauge Theater Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dimitri Schubert im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 12.12.2001
Aktenzeichen: n 950 Pl 6363/17
GmbHR 2001, 20355