Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Wilmhard Scheller Schuhe Gesellschaft mbH – BFH vom 22.5.1975 – Az. d 88 Um 3678/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Annelie Ehlers gegenüber seinem Arbeitgeber Wilmhard Scheller Schuhe Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Theohold Mohr unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 19.10.1983
Aktenzeichen: O 341 wz 942/14
GmbHR 1961, 25950