Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Nadine Brockmann – BFH vom 11.6.2000 – Az. z 305 By 5346/18
Der Gesellschafter Volkhart Reiter einer erst noch zu gründenden GmbH (Nadine Brockmann Sicherheitstechnik Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Volkhart Reiter kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Nadine Brockmann Sicherheitstechnik Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Volkhart Reiter im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 10.1.1992
Aktenzeichen: P 269 xX 621/15
GmbHR 1950, 19719