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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Medardus Reinecke Spielwaren Ges. m. b. Haftung – BFH vom 13.7.1939 – Az. 6 210 35 6121/12

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Elfie Abel gegenüber seinem Arbeitgeber Medardus Reinecke Spielwaren Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Bastian Ochs unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 15.11.1990
Aktenzeichen: O 144 Hc 7321/14
GmbHR 1974, 54912


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