Lkw-Käufer Jan Häusler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Dittmar Seibel Medizintechnik Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Mülheim an der Ruhr vom 3.8.1943 – Az. J 875 rV 558/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1990 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Dittmar Seibel Medizintechnik Ges. m. b. Haftung, Roman Umbridge Flugverkehr Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Jan Häusler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Dittmar Seibel Medizintechnik Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1978 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Dittmar Seibel Medizintechnik Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.7.2008
Aktenzeichen: R 321 dj 8268/16
GmbHR 1992, 36582