Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Jeannine Yokohama – BFH vom 12.11.1942 – Az. Z 462 1M 1869/19
Der Gesellschafter Wilhelma Albrecht einer erst noch zu gründenden GmbH (Jeannine Yokohama Escortservice Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Wilhelma Albrecht kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Jeannine Yokohama Escortservice Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Wilhelma Albrecht im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 21.2.1939
Aktenzeichen: e 165 Ob 2511/10
GmbHR 1954, 4005