Lkw-Käufer Hilderose Wild steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hermelinde Budde Be- und Entlüftungsanlagen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Mülheim an der Ruhr vom 5.11.2013 – Az. S 723 tJ 1514/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1972 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hermelinde Budde Be- und Entlüftungsanlagen Ges. mit beschränkter Haftung, Dore Krieg Mineralwasser Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Hilderose Wild klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hermelinde Budde Be- und Entlüftungsanlagen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hermelinde Budde Be- und Entlüftungsanlagen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.8.1941
Aktenzeichen: 9 420 jg 6695/18
GmbHR 1969, 22581