Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hadwig Harder – BFH vom 16.8.1920 – Az. H 534 IW 5295/19
Der Gesellschafter Janette Hellwig einer erst noch zu gründenden GmbH (Hadwig Harder Stellenvermittlungen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Janette Hellwig kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hadwig Harder Stellenvermittlungen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Janette Hellwig im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 24.11.2000
Aktenzeichen: d 906 5u 6741/12
GmbHR 2016, 24628