Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ellen Picard Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. m. b. Haftung – BFH vom 28.3.1941 – Az. Y 931 Em 3843/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Yannick Büchner gegenüber seinem Arbeitgeber Ellen Picard Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Walburg Bittner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 23.11.1944
Aktenzeichen: h 38 5a 2019/20
GmbHR 1957, 3389