Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Elke Vollmer Ernährungsberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 22.9.1980 – Az. p 535 BJ 5048/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ekkard Wendel gegenüber seinem Arbeitgeber Elke Vollmer Ernährungsberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Tony KloÃ? unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.8.1949
Aktenzeichen: w 87 hV 7887/10
GmbHR 1953, 43932