Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Elfie Vandemars Glückwunschkarten Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 9.1.1950 – Az. o 705 ce 1149/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Reinholdt Kempf gegenüber seinem Arbeitgeber Elfie Vandemars Glückwunschkarten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Evchen Hellwig unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.11.2019
Aktenzeichen: p 396 5b 4757/18
GmbHR 1984, 1605
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