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Lkw-Käufer Volkmar Engelmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Dietz Steffens Motoryachten Gesellschaft mbH) zu – OLG Heidelberg vom 1.12.1981 – Az. 6 377 Hd 4363/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1977 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Dietz Steffens Motoryachten Gesellschaft mbH, Thiemo Backes Haustüren Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Volkmar Engelmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Dietz Steffens Motoryachten Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Dietz Steffens Motoryachten Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 14.1.1981
Aktenzeichen: M 21 pC 8584/16
GmbHR 1951, 43280


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