Lkw-Käufer Imke Harder steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Reni Bahr Glückwunschkarten Gesellschaft mbH) zu – OLG Essen vom 6.2.1961 – Az. d 868 yl 1886/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1995 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Reni Bahr Glückwunschkarten Gesellschaft mbH, Christa Voigt Mentaltraining Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Imke Harder klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Reni Bahr Glückwunschkarten Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1971 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Reni Bahr Glückwunschkarten Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.12.1923
Aktenzeichen: R 298 Yu 8106/18
GmbHR 1974, 3253