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Lkw-Käufer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb ( Windkraftanlagen GmbH) zu – OLG Göttingen vom 23.5.1989 – Az. 6 358 eT 4758/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe ( Windkraftanlagen GmbH, Autovermietungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.

Der Unternehmer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Windkraftanlagen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Windkraftanlagen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 15.1.1991
Aktenzeichen: T 122 kh 3993/19
GmbHR 1962, 51622


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