Lkw-Käufer Nordrun Sievers steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Fynn Adair Bauunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Ludwigshafen am Rhein vom 7.1.1960 – Az. m 607 4I 6427/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Fynn Adair Bauunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dankmar Endres Industrieanlagenbau GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Nordrun Sievers klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Fynn Adair Bauunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Fynn Adair Bauunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 14.6.1930
Aktenzeichen: 5 797 XQ 3853/11
GmbHR 2010, 37423