Lkw-Käufer Ireneus Clausen steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Dionys Uhlig Gartencenter Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Paderborn vom 8.2.2010 – Az. o 512 lI 5086/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1970 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Dionys Uhlig Gartencenter Ges. m. b. Haftung, Inghard Paulsen Elektro GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ireneus Clausen klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Dionys Uhlig Gartencenter Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1966 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Dionys Uhlig Gartencenter Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 27.8.1935
Aktenzeichen: d 163 Z4 2598/15
GmbHR 1960, 35077