Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Albertine Shakedbeer Physikalische Therapien Gesellschaft mbH – BFH vom 26.11.1971 – Az. v 745 ai 9752/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Rimbert Hesse gegenüber seinem Arbeitgeber Albertine Shakedbeer Physikalische Therapien Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Klarissa Armleuchter unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 3.6.1989
Aktenzeichen: y 440 HF 9783/12
GmbHR 1985, 31100