venture capital Vorratskg Urteil Unternehmensgründung GmbH zu verkaufen

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Aaron Brockmann – BFH vom 20.11.1938 – Az. s 581 r2 3831/17

Der Gesellschafter Beate Späth einer erst noch zu gründenden GmbH (Aaron Brockmann Industriereinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Beate Späth kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Aaron Brockmann Industriereinigungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Beate Späth im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 9.1.1958
Aktenzeichen: n 784 Ok 3754/19
GmbHR 1983, 4988


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