Letter of Intent (Absichtserklaerung) zwischen Haug Roth Ausbildung Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Gottlieb Neubauer Eisenwarenhandel Ges. mit beschränkter Haftung
Zwischen
Haug Roth Ausbildung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz in Osnabrück
– ANBIETER –
Vertreten durch den Geschaeftsfuehrer Haug Roth
und
der Firma Gottlieb Neubauer Eisenwarenhandel Ges. mit beschränkter Haftung
Sitz in Paderborn
Vertreten durch den Geschaeftsfuehrer Gottlieb Neubauer
– ANWENDER –
1. Vorbemerkungen
Die ANWENDER GMBH moechte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusaetzlich mit der Projekt- und Einfuehrungsunterstuetzung zu beauftragen.
Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorlaeufigen Vereinbarungen fest. Sie begruenden damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gruenden von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der spaeter abschliessende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:
2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschliessenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)
Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software fuer einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 04.03.2021 in einen Echtbetrieb uebergehen.
Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einfuehrungs- und Projektunterstuetzung, Echtstartunterstuetzung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.
3. Zeitplan
Die Parteien stimmen darin ueberein, dass sie schnellstmoeglich Gespraeche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklaerung aufnehmen mit dem Ziel eines zuegigen Vertragsabschlusses.
Beide Parteien sind bereit, die fuer den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfuer erforderlichen Informationen zur Verfuegung stellen.
4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklaerung
Diese Absichtserklaerung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spaetestens jedoch am 1.7.2028, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlaengerung der Laufzeit dieser Absichtserklaerung schriftlich vereinbart.
5. Geheimhaltung
Die der anderen Partei uebergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen duerfen ausschliesslich fuer die Zwecke dieser Absichtserklaerung verwendet werden.
Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht fuer Informationen, wenn und soweit
diese bereits vor Offenlegung gegenueber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmaessig in ihrem Besitz waren;
diese ohne ihr Zutun veroeffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
diese ihr nach Abschluss der Absichtserklaerung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmaessig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, uebermittelt wurden;
diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenueber der anderen Partei freigegeben werden;
– diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschraenkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugaenglich gemacht worden sind.
6. Schlussbestimmungen
Fruehere muendliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklaerung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausfuehrung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklaerung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersoenlichkeiten fuehren, nicht beruehrt.
Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklaerung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen dadurch nicht beruehrt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzueglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.
Auf diese Absichtserklaerung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Osnabrück.
Osnabrück, 04.03.2021 Paderborn, 04.03.2021
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Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
Haug Roth Ausbildung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gottlieb Neubauer Eisenwarenhandel Ges. mit beschränkter Haftung
Haug Roth Gottlieb Neubauer