Genussschein der Gottwalt Cooper Musikalien Gesellschaft mbH
Herr / Frau Dietram Jung dieser Urkunde ist nach Massgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von
241.762 ,- EURO
(in Worten: zwei vier eins sieben sechs zwei EURO)
am Genussrechtskapital der Gottwalt Cooper Musikalien Gesellschaft mbH,
Handelsregister: Amtsgericht Moers HRB 33241, beteiligt.
Moers, 04.03.2021 Gottwalt Cooper
Unterschrift
Bedingungen
§ 1 Genussrechtskapital
- Das Genussrechtskapital Gottwalt Cooper Musikalien Gesellschaft mbH (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
- Das Genussrechtskapital erhoeht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kuendigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
- Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteranspruechen im Range vor, Glaeubigeranspruechen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschaeftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunaechst zu Lasten des Komplementaer- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Uebersteigt der Verlust eines Geschaeftsjahres die Summe der zu Geschaeftsjahresbeginn in der Eroeffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung fuer alle Genussrechtsinhaber um den uebersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen. - Wurde das Genussrechtskapital gemaess Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschliesslich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
- Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjaehrlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Hoehe von 19 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilitaet des Gottwalt Cooper Musikalien Gesellschaft mbH Portfolios im naemlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
- Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjaehrlich wiederkehrende Ueberschussbeteiligung in Hoehe der Haelfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilitaet des Gottwalt Cooper Musikalien Gesellschaft mbH Portfolios im naemlichen Kalenderjahr 3 % uebersteigt.
- Die Nettoinvestitionsrentabilitaet des Gottwalt Cooper Musikalien Gesellschaft mbH Portfolios ermittelt sich aus dem Verhaeltnis aller jener Zahlungsmittelzugaenge eines Geschaeftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum urspruenglich hingegebenen Anlagebetrag saemtlicher nach dem 04.03.2021 je erworbener Investitionsgueter.
§ 3 Ausschuettungsfaelligkeit
- Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschuettung eines Betrages in Hoehe seines gemaess § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
- Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemaess Abs. (1) zu erwartende Ausschuettungszahlung eine mit kaufmaennischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschuettung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschuettungen koennen gegen kuenftige Ausschuettungsansprueche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurueckgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kuendigung
- Das Genussrecht ist jaehrlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende kuendbar, erstmalig zum 31.12.2021.
- Mit dem Wirksamwerden der Kuendigung entsteht fuer den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kuendigungszahlung, deren Hoehe dem Nominalbetrag entspricht.
- Das Kuendigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemaess § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
- Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkuendigungsrecht der Gesellschaft fuer jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen kaeme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezueglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
- Der Genussrechtsinhaber ist ueber den Gang der Geschaefte bis zum 31. Juli eines Jahres fuer das zugehoerige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar fuer das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
- Der Bericht hat ueber die Feststellung des gemaess § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
- Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewaehren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestaende sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilitaet beruehren, soweit diese keine wesentlichen Geschaeftsgeheimnisse bergen.
Moers, 04.03.2021
Gottwalt Cooper
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